1.
Alle Hunde sind auf dem Gelände an der Leine zu führen.
– Das Ableinen der Hunde erfolgt erst und ausschließlich nach
Aufforderung durch die Ausbildungs- bzw. Übungsleiter.
– Hunde mit Stachelhalsband, etc. dürfen nicht auf den Platz
ohne ausdrückliche Anweisung und Aufsicht durch den Ausbildungsleiter!
2.
Zutritt zum Vereinsgelände haben nur Hunde mit gültigem
Impfschutz, welcher beim erstmaligen Betreten sowie auf Verlangen nachzuweisen
ist. Bei Welpen zwischen der 8. und 12. Woche ist der Nachweis der 5fach
Impfung erforderlich (vom Züchter vor Abgabe vorzunehmen).
3.
Während der Läufigkeit bei Hündinnen, oder bei Erkrankungen
des Hundes hat der Hundeführer vor dem Betreten des Übungsplatzes den
jeweiligen Ausbildungsleiter zu informieren; dieser entscheidet dann über die
Teilnahme!
4.
Verunreinigungen des Platzes und des Geländes sind vom
Hundeführer sofort zu beseitigen. Es ist darauf zu achten, dass die Hunde vor
dem Betreten des Hundeplatzes ausreichend Gelegenheit haben, sich zu entleeren.
5.
Das Betreten des Vereinsheimes ist für Hunde nicht erlaubt.
6.
Um allen Hundeführern mit ihren Vierbeinern ein reibungsloses
Betreten des Geländes zu ermöglichen (nicht alle Hunde sind miteinander
verträglich) bitten wir darum, die Hunde bis zum Betreten des Platzes immer
dicht bei sich zu halten.
7.
Die Anfangszeiten der Übungsstunden sind pünktlich
einzuhalten!
8.
Auch für die Dauer des Platzaufenthaltes bleibt der
Hundeführer/Besitzer verantwortlich Haftender für seinen Hund im Sinne des BGB
– Eine Hundehaftpflichtversicherung ist notwendig!
– Die Teilnahme am Übungs- und Trainingsbetrieb erfolgt auf
eigenes Risiko und eigene Gefahr.
– Eltern haften für Ihre Kinder.
– Der Hundeführer hat für geeignete Kleidung/Schuhwerk selbst
Sorge zu tragen, insbesondere sind „fliegende“ Jacken oder lose Bänder, die den
Hund verwirren könnten, zu vermeiden.
9.
Den Anweisungen der Übungsleiter ist immer Folge zu leisten,
auch bei Stadtgängen oder Ausbildungsgängen im Gelände.
– die Ausbildungs- und Übungsleiter sind nach Rücksprache mit
dem Vorstand berechtigt, einzelne Teilnehmer aus besonderem Anlass vom Übungs-
und Ausbildungsbetrieb auszuschließen, bei Verletzung oder Krankheit
(Läufigkeit) ggf. befristet auch ohne Rücksprache.
– Bei Tierquälerei erfolgt der sofortige Platzverweis,
gegebenenfalls wird auch Anzeige erstattet.
10.
Jedes Vereinsmitglied ist angehalten, mit zur Sauberkeit
unseres Vereinsgeländes und der Übungsanlagen beizutragen, Besen, Schaufeln und
sonstige Gerätschaften stehen jederzeit zur Verfügung.
11.
Sollten Beschädigungen an Ausbildungsgeräten oder
Vereinsinventar festgestellt werden, so bitten wir darum, diese umgehend bei
den Übungsleitern oder einem Vorstandsmitglied zu melden, um schnellstmöglich
für Abhilfe zu sorgen
Für die Dauer des Aufenthalts auf dem Vereinsgelände erkennt
jeder Benutzer/Besucher diese Platzordnung durch seine Anwesenheit an. Bei
Verstoß gegen die Platzordnung sind die Ausbildungsleiter berechtigt
entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Die Vorstandschaft des VdH Lautertal, Januar 2009