Sabine Dejung
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In der Unterordnung/Erziehung werden alle grundlegenden Kommandos solange geübt, bis der Hund ein verlässlicher Begleiter geworden ist. Auch wenn man dieses Training letztendlich nie aufgeben sollte und immer wieder üben sollte, kann als Ziel der Bemühungen die Begleithundeprüfung stehen. Schließlich arbeitet es sich mit Ziel vor Augen doch gleich nochmal so gut.
Die Begleithundeprüfung ist nicht nur Voraussetzung für viele Hundesportarten, sondern auch eine Bestätigung des Trainings. Es soll zudem Gemeinden geben, die bei Vorweisung der bestandenen Prüfung die Hundesteuer senken.

Die Prüfung dient als Leistungsnachweis, indem Mensch und Hund ihre Teamfähigkeit und Verlässlichkeit gegenüber der bewegten und unbewegten Umwelt demonstrieren und das Erlernte unter Beweis stellen.
Dabei dürfen wir Eines nicht vergessen:
Freudiges Erfüllen der Gehorsamsübungen ist bei der Prüfung erwünscht und kein blinder, duckmäuserischer Gehorsam!
Das Mindestalter für Hunde zum Prüfungszeitpunkt beträgt 15 Monate. Nachdem die Identität des Hundes und seine Unbefangenheit durch Lesen des Chips mit einem Lesegerät festgestellt wurde, besteht die Prüfung aus drei Teilen:
dem Sachkundenachweis des Hundeführers (ein Multiple Choice-Test, den der Hundeführer bei erstmaligen Ablegen er Prüfung ablegen muss), der praktischen Prüfung auf dem Hundeplatz (Unterordnung) und zuletzt der praktischen Prüfung im öffentlichen Gelände (u.a. Verkehr).

Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel abgelegt werden, also ohne Leckerchen, Spielzeug etc. Gelobt werden darf nach jeder Übung, allerdings muss dann die Grundstellung neu eingenommen werden. Als Halsband sollte man ein handelsübliches Halsband verwenden. Jeder Hund, der vorgeführt werden soll, muss gechipt oder tätowiert sein. Dies dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Hundes. Die Prüfung im praktischen Teil auf dem Übungsgelände erfolgt nach einem festgelegten Schema. Weitere Informationen unter: https://www.vdh.de/fileadmin/media/ueber/downloads/hundesport/55-2011-annex-de.pdf
Gefordert werden Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer sich bewegenden Personengruppe, Sitz aus der Bewegung und Platz aus der Bewegung mit anschließendem Abrufen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Außerdem muss der Hund, während ein anderer Hundeführer seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von ca. 30 Metern zu seinem Hundeführer abliegen. Des Weiteren wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Vierbeiners gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und Hunden überprüft.
Wir bieten mindestens einmal im Jahr die Möglichkeit, die Begleithundeprüfung abzulegen, bei Bedarf auch häufiger. Die Prüfung muss sorgfältig vorbereitet werden, weshalb bieten wir rechtzeitig vor der Prüfung Extratrainingsstunden anbieten.
Melde Die bei Fragen hierzu gerne bei unserer Trainerin.